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Gewaltschutz für Beschäftigte

Gewalt und Gewaltschutz im öffentlichen Dienst

Immer öfter werden Beschäftigte im öffentlichen Dienst an ihrem Arbeitsplatz beleidigt, bedroht oder körperlich attackiert. Ein Gewaltschutzprogramm des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat fördert 
  

  • die Vorbeugung gegen Gewalt am Arbeitsplatz (Prävention),
  • die Unterstützung im Ernstfall (Intervention)
  • und die Nachsorge.
Was ist Gewalt gegen öffentlich Bedienstete?Einklappen
Gewalttaten und GrenzüberschreitungenEinklappen
Leitfaden für VorgesetzteEinklappen
Das komplette GewaltschutzprogrammEinklappen

Prävention: Gewalt vorbeugen

Die Universität Bayreuth arbeitet beständig daran, die Sicherheit ihrer Beschäftigten und aller Hochschulmitglieder zu erhöhen. Zentrale Instrumente hierfür sind
  

  • die regelmäßig durchgeführte Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG sowie
  • die systematische Erfassung und Auswertung von Gewaltvorfällen.

Alle Vorgesetzten haben die Aufgabe, in ihren Zuständigkeitsbereichen spezifische Erfordernisse des Gewaltschutzes zu identifizieren und anzuzeigen. Daneben können alle Beschäftigen durch ihre Vorschläge zur Verbesserung des Gewaltschutzes beitragen.

Möglichkeiten der GewaltpräventionEinklappen
Ihr Vorschlag für mehr GewaltschutzEinklappen

Intervention: Eingreifen bei Gewalt

Jemand wird bedroht oder angegriffen?
  

  • Unterstützen Sie betroffene Kolleginnen und Kollegen (m/w/d).
  • Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.
  • Rufen Sie die Polizei (Notruf 110) und den Wachdienst (0921 55-3333).
Übersicht: Notrufnummern und Verhalten bei NotfällenEinklappen
Interventionsmöglichkeiten bei GewaltvorfällenEinklappen

Nachsorge von Gewalttaten und Grenzüberschreitungen

Kollegiale Soforthilfe

Alle Beschäftigten werden gebeten, ihren Kolleginnen und Kollegen (m/w/d) nach einem Gewaltvorfall Hilfe und Beistand zu leisten. Hilfreich ist, folgende Fragen zu klären:
  

  • Wie geht es Ihnen?
  • Brauchen Sie medizinische Hilfe oder andere Unterstützung?
  • Sind die Vorgesetzten schon informiert?
  • Sollen Angehörige verständigt werden? 

Die folgenden Mitglieder des Personalrats bieten allen Beschäftigten kollegialen Beistand als Soforthelfer*innen an:

Carmela Herrmann
(Personalratsvorsitzende)
E-Mail: Herrmann.Personalrat@uni-bayreuth.de
Telefon: 0921 55-2163
Ulrich Voit
(stellv. Personalratsvorsitzender)
E-Mail: Ulrich.Voit@uni-bayreuth.de
Telefon: 0921 55-3251 oder 0921 55-2316
Handbuch für kollegiale SoforthilfeEinklappen

Zentrale Meldestelle

Die Universität Bayreuth hat eine zentrale Melde- und Anlaufstelle bei Gewaltvorfällen eingerichtet. Sie ist an der Servicestelle Diversity angesiedelt.

Die Meldestelle 

  • ist Anlaufstelle für Betroffene und Vorgesetzte nach Gewaltvorfällen
  • koordiniert die Nachsorge
  • vermittelt zu internen und externen Beratungs- und Unterstützungsangeboten
  • erfasst Gewalttaten und Grenzüberschreitungen zur Verbesserung des Gewaltschutzes.

Kontakt
Dr. Stefan Kurth und Ariane Leeven
E-Mail: gewaltschutz@uni-bayreuth.de 
Telefon: 0921 55-7870 (Dr. Stefan Kurth) oder 0921 55-7529 (Ariane Leeven)

Melde- und Nachsorgeverfahren bei GewaltvorfällenEinklappen
Meldebogen für GewaltvorfälleEinklappen
Strafanzeige und StrafantragEinklappen
Mögliche Maßnahmen der NachsorgeEinklappen

Regionale Beratungs- und Anlaufstellen

Die Website „Bayern gegen Gewalt“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales bietet eine umfassende Übersicht von regionalen und bayernweiten Beratungs- und Anlaufstellen bei Gewaltvorfällen:
  

 


Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Stefan Kurth

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