Einverständnis zur softwarebasierten Plagiatsprüfung der Dissertation
Die Standards der guten wissenschaftlichen Praxis sind im DFG Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" niedergelegt, an dem sich die „Satzung zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ der Universität Bayreuth orientiert. Der korrekte Umgang mit Zitaten und die Vermeidung von Plagiaten – auch in Dissertationsschriften - gehört zu dieser guten wissenschaftlichen Praxis.
An der Universität Bayreuth kann daher grundsätzlich die elektronische Fassung der Dissertation nach Einreichung gesondert überprüft werden. Diese gesonderte Überprüfung kann insbesondere auch eine softwarebasierte Plagiatsprüfung sein. Die Universität Bayreuth stellt ihren Lehrenden und Mitarbeitenden zu diesem Zweck Lizenzzugänge für die Software zur Verfügung.
Zusätzlich erklären Betreuende und Promovierende ihr Einverständnis zur softwarebasierten Plagiatsprüfung bereits während der Erstellung der Dissertationsschrift unter Wahrung der Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte. Der Prozess sowie die dafür verwendete Software richtet sich nach den individuellen Absprachen zwischen Betreuungsperson und Promovendin bzw. Promovend.
Den Anhang zur Betreuungsvereinbarung auf Deutsch und Englisch finden Sie hier.
Stand der Information: August 2024
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