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Exportkontrolle

Exportkontrolle und Wissenschaftsverantwortung an der UBTEinklappen

„...Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“. Mit diesen Worten gewährt Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG als liberales Freiheitsrecht ohne Schrankenvorbehalt sowohl ein individuell-subjektives als auch ein objektiv-institutionell organisiertes Recht. Forschung, die Freiheit zu forschen und sich dafür auch global zu vernetzen sind unabdingbare Voraussetzungen für unsere gesellschaftliche, kulturelle, politische und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit ebenso wie für unseren Fortschritt. Im Anwendungsbereich von Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG darf daher prinzipiell alles erforscht werden, sofern nicht kollidierendes Verfassungsrecht entgegensteht. Der mit dieser Freiheit und der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung von Forschung verbundenen Verantwortung ist sich die Universität Bayreuth sehr bewusst! Ein verantwortungsvolles und regelkonformes Handeln bildet in unseren Augen die Basis für freie Forschung. Dem verpflichten sich die Universität Bayreuth sowie ihre Angehörigen.

Die Grenzen der Forschung ergeben sich insbesondere aus rechtlichen Normen, die zum Schutz verfassungsrechtlich in gleicher Weise geschützter Werte die Forschungsfreiheit beschränken, soweit dies verhältnismäßig ist. Solche Regelungen können auch den Transfer von Wissen, Leistungen und Gegenständen in bestimmte Länder betreffen. Um die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen, schafft die Universität Bayreuth den erforderlichen organisatorischen Rahmen. Dieser umfasst sowohl administrative Mechanismen zur Wahrung gesetzlicher Vorgaben als auch eine entsprechende Sensibilisierung der Universitätsangehörigen. Die Einhaltung der rechtlichen Regeln verlangt an vielen Stellen eine fachliche Einschätzung, die nur von den Forschenden vorgenommen werden kann. Daher bildet die Selbstverantwortung der Forschenden einen wichtigen Baustein effektiver Export-Compliance.

Zugleich existieren unterhalb der Schwelle rechtlich verbindlicher Regelungen ethische Standards speziell im Bereich sicherheitsrelevanter Forschung, zu deren Einhaltung sich die Universität Bayreuth ebenfalls bekennt. Wir orientieren uns an den von Deutscher Forschungsgemeinschaft und Leopoldina unter dem Titel „Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung“ veröffentlichten Empfehlungen zu ethisch verantwortbarer Forschung sowie an den Hinweisen und Regeln der Max-Planck-Gesellschaft zum verantwortlichen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken. Entsprechend dieser Hinweise und Empfehlungen hat die Universität Bayreuth bereits im Jahr 2017 insbesondere die Zuständigkeit ihrer Ethikkommission für Forschungsprojekte im Umfeld sogenannter Dual-Use Research of Concern begründet.

Wichtige Dokumente

Bei Fragen wenden Sie sich an: exportkontrolle@uni-bayreuth.de

OPERATEEinklappen

Der DLR Projektträger hat eine Anwendung entwickelt, um Forschungskooperationen mit internationalen Partnern sicherer zu gestalten. Mit OPERATE können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Risiken und Chancen ihrer Zusammenarbeit besser einschätzen und Handlungssicherheit gewinnen.

Auf Basis der Antworten erstellt OPERATE eine Chancen- und Risikomatrix. Diese macht auf einen Blick sichtbar, ob Teilnehmende die Chancen und Risiken jeweils als hoch oder niedrig einschätzen. So kann die Gruppe ein gemeinsames Verständnis sowie Maßnahmen entwickeln, um Chancen zu erhöhen, Risiken zu reduzieren und informierte Entscheidungen zu treffen.

Das Aufsetzen von Bewertungspanels mit OPERATE ist nutzungsbeschränkt. Registrieren können sich Personen, die in Hochschul- und Forschungseinrichtungen Chancen- und Risikobetrachtungen durchführen, zum Beispiel leitende Forschende oder das Verwaltungspersonal. Der DLR Projektträger bietet dafür seine Unterstützung an.

Weitere Informationen:



Verantwortlich für die Redaktion: Oliver Gschwender

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