NEU: Download der Vorlage für den CV hier (Word-Dokument).
Informieren Sie sich hier über die am häufigsten gestellten Fragen.
Für hier nicht aufgeführte Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung unter grants.win-ubt@uni-bayreuth.de.
Die FAQ zur Maßnahme Research Stay Grant sind Bestandteil der Förderrichtlinie und dem entsprechend zu beachten.
Version: Ausschreibung Research Stay Grant 2027
Stand Datum:06. August.2027
NEUERUNGEN IM ANTRAG
Für die Ausschreibung Research Stay Grant 2027 wurden folgende Neuerungen vorgenommen:
- Alle mit * gekennzeichneten Felder im Antragsformular müssen ausgefüllt werden. Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.
- Die Einladung der gastgebenden Institution muss bereits bei Antragstellung hochgeladen werden
Welche Mitglieder der Hochschule können gefördert werden?
Voraussetzung für die Förderung ist die Mitgliedschaft an der Universität Bayreuth zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Durchführung der Reise.
Förderbare Mitglieder der Universität Bayreuth aus der Zielgruppe des Research Stay Grant sind
- Promovierte Personen mit einem wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnis auf einer Qualifikationsstelle (befristet) oder
- Promovierte Nachwuchswissenschaftler/-innen in der Qualifizierungsphase, die Ihre befristete Mitgliedschaft nach
§ 1 Abs. 7 der Grundordnung beantragt und erhalten haben.
Habilitierende ohne Anstellung an der Universität Bayreuth bzw. ohne Mitgliedsstatus nach § 1 Abs. 7 Grundordnung sind nicht antragsberechtigt.
Habilitierende mit einer unbefristeten Anstellung an der Universität Bayreuth sind nicht antragsberechtigt
THEMA: ANTRAGSBERECHTIGUNG
Welche Mitglieder der Hochschule können gefördert werden?
Voraussetzung für die Förderung ist die Mitgliedschaft an der Universität Bayreuth zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Durchführung der Reise.
Förderbare Mitglieder der Universität Bayreuth aus der Zielgruppe des Research Stay Grant sind
- Promovierte Personen mit einem wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnis auf einer Qualifikationsstelle (befristet) oder
- Promovierte Nachwuchswissenschaftler/-innen in der Qualifizierungsphase, die Ihre befristete Mitgliedschaft nach
§ 1 Abs. 7 der Grundordnung beantragt und erhalten haben.
Habilitierende ohne Anstellung an der Universität Bayreuth bzw. ohne Mitgliedsstatus nach § 1 Abs. 7 Grundordnung sind nicht antragsberechtigt.
Habilitierende mit einer unbefristeten Anstellung an der Universität Bayreuth sind nicht antragsberechtigt
Wer sind die Mitglieder der Universität?
Die Mitgliedschaft ist in Art. 19 Abs. 1 S. 1 bis S. 4 des BayHIG geregelt.
Darüber hinaus kann die Grundordnung weitere Personen zu Mitgliedern bestimmen (Art. 19 Abs. 1 S.7 BayHIG). Für promovierte Nachwuchswissenschaftler/-innen findet hier §1 Abs. 7 der Grundordnung Anwendung.
Um eine Mitgliedschaft gemäß § 1 Abs. 7 GO zu erlangen wenden Sie sich bitte zuerst an die Servicestelle WiN.
THEMA: FÖRDERBARE VORHABEN
Kann ein Konferenzbesuch gefördert werden?
Eine Reise ausschließlich zu einem Konferenzbesuch wird nicht gefördert.
Die Kombination eines Research Stay Grant mit einem Konferenzbesuch ist möglich, wenn
- der Research Stay eigenständig mindestens eine Woche umfasst und
- der Konferenzbesuch im Rahmen derselben Reise erfolgt.
Die Rahmenbedingungen der Research Grant Förderung gelten auch für solche Reisen. Konferenzgebühren, Reisekosten vom Ort des Research Stay zum Konferenzort sowie Übernachtungskosten während der Konferenz sind nicht Teil der Maßnahme Research Stay Grant und werden somit nicht durch WiN-UBT erstattet.
BLACKLIST: Was wird NICHT gefördert
- Reisen ausschließlich zu Konferenzen werden nicht gefördert.
Die Kombination eines Research Stay Grant mit einem Konferenzbesuch ist möglich
Der Research Stay muss dabei alleinstehend wenigstens eine Woche umfassen. - Bereits erfolgte Reisen werden nicht gefördert.
- Die Antragstellung für mehrere Reisen in einem Antrag ist nicht möglich.
- Eine substantielle Änderung des Reiseziels nach der Bewilligung des Antrags (z. B. anderes Land oder andere Arbeitsgruppe an anderem Ort) ist nicht möglich.
- Mehrere Anträge von derselben Person in einer Antragsrunde sind nicht möglich.
- Reise-Nebenkosten (z. B. desk fee, bench fee, Eintritt, Telefonkosten u.ä.) werden nicht gefördert
THEMA: ZEITLINIE UND REISEZEITPUNKT
Wann kann eine durch den Research Stay Grant 2027 geförderte Reise stattfinden?
Die Reise muss zwischen dem 1. Januar 2027 und dem 30. August 2027 stattfinden.
Sie haben das Antragsformular im WiN-Portal ausgefüllt - ist der Förderantrag damit eingereicht?
Ja.
Wenn Sie nach dem Ausfüllen des Formulars den Button "Speichern" drücken ist ihr Antrag eingereicht und im System gespeichert. Solange die Ausschreibung noch geöffnet ist können Sie Änderungen am Antrag vornehmen. Während der offenen Ausschreibung wird einmal wöchentlich eine Eingangsbestätigung versandt. Am Morgen nach der Schließung des Antragsportals (15.11.2026 um 23:59 Uhr) erhalten Sie eine finale Eingangsbestätigung.
Die Ausschreibung ist noch offen - sind Änderungen am Förderantrag noch möglich?
Ja.
Solange die Ausschreibung noch geöffnet ist, können Sie jederzeit Änderungen an Ihrem Antrag vornehmen.
Ihr Förderantrag wurde bewilligt. Was müssen Sie beachten?
- Stellen Sie den Reiseantrag VOR Ihrer Reise. Bitte beachten Sie die Details weiter unten.
- Rechnen Sie die Reise direkt nach Ihrer Rückkehr ab, bis spätestens zum 15. November des Reisejahres. Bitte beachten Sie Abschnitt „Reiseantrag und Reisekostenabrechnung“.
- Nach der Reise ist innerhalb eines Monats ein kurzer Bericht zur Zielerreichung an WiN-UBT zu übermitteln. Die Vorlage für den Bericht erhalten Sie mit der Förderzusage.
Die Reise verschiebt sich innerhalb des Förderzeitraums. Was müssen Sie beachten?
Eine Verschiebung des Reisezeitraums innerhalb des Förderzeitraums (1. Januar 2027 bis 30. August 2027) ist möglich. Bitte informieren Sie die Servicestelle WiN umgehend über die Verschiebung.
Die Reise verschiebt sich in das nächste Kalenderjahr. Kann die Förderzusage übertragen werden?
Nein.
Eine Verschiebung nach 2028 ist nicht möglich.
Die Reise kann gar nicht stattfinden. Was müssen Sie beachten?
Sobald Sie wissen, dass Sie nicht reisen können, können sie ohne Angebe von Gründen von der bewilligten Förderung zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich per E-Mail an grants.win-ubt@uni-bayreuth.de zu kommunizieren.
THEMA: REISEANTRAG UND REISEKOSTENABRECHNUNG
Grundsätzliches
Die Reisekosten müssen zunächst über die Kostenstelle der Einheit/des Lehrstuhls der/dem sie zugeordnet sind getragen werden.
Die Erstattung durch WiN an die Einheit/den Lehrstuhl bis maximal zur Höhe der bewilligten Fördersumme erfolgt nach dem Einreichen der Reisekostenabrechnung durch interne Umbuchung noch im Haushaltsjahr 2027.
Damit die (vorher bewilligte) Kostenübernahme für Ihre Reise durch WiN möglich ist müssen Sie untenstehende Hinweise - insbesondere zur Reisekostenabrechnung - beachten.
Wie ist der Reiseantrag zu stellen?
Der Reiseantrag muss VOR der Reise gestellt werden.
Stellen Sie Ihren Reiseantrag über BayRMS. Geben Sie dabei an, dass die Reise abgerechnet werden soll. Verwenden Sie zunächst die Kostenstelle der Einheit, welcher Sie zugeordnet sind.
Mitzeichner: Der Reiseantrag muss zuerst Ihrer vorgesetzen Person/Lehrstuhlinhaberin bzw. Lehrstuhlinhaber genehmigt werden und wird automatisch an die Abt. III/3 der Verwaltung weitergeleitet.
Senden Sie einen Screenshot oder pdf des bewilligten Reiseantrags an grants.win-ubt@uni-bayreuth.de, da dieser für die spätere Abwicklung der Förderung durch die Servicestelle WiN relevante Angaben enthält..
Kann ich mit dem Reiseantrag auch einen Antrag auf Abschlagszahlung stellen?
Ja.
Wie bei anderen Dienstreisen auch können Sie einen solchen Antrag stellen. Bitte senden Sie auch davon einen Scan zur Information an grants.win-ubt@uni-bayreuth.de.
Wie muss ich meine Reise abrechnen?
Die Reisekostenabrechnung erfolgt ebenfalls über BayRMS. Sie können nur Reisen abrechnen, die vorher genehmigt wurden.
WICHTIG: Senden Sie einen Screenshot der Abrechnung, das Datum, an dem Sie Ihre Abrechnung eingereicht haben sowie die vom System vergebene Vorgangsnummer an grants.win-ubt@uni-bayreuth.de. Dies ist für die weitere Bearbeitung durch die Servicestelle WiN relevant.
Wann muss ich meine Reise abrechnen?
Rechnen Sie die Reise direkt nach Ihrer Rückkehr ab, bis spätestens 30. September 2027. Die Förderzusage durch WiN-UBT besteht nur, wenn die Abrechnung bis zu diesem Datum über BayRMS eingereicht wurde.
Der Zugriff auf die folgenden Seiten ist nur mit einer gültigen Benutzerkennung möglich. Bitte verwenden Sie die Loginmaske, um sich anzumelden.