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Haushaltswesen - Neue Haushaltsstruktur ab 01.01.2024

Zum 01.01.2024 hat die Universität Bayreuth wie alle anderen staatlichen Hochschulen in Bayern gemäß Art. 11 Abs. 1 Nr. 1b des neuen Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) einen Haushalt mit sogenannter verdichteter Titelstruktur einzuführen. Damit soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Komplexität des Hochschulhaushalte, die in den letzten Jahren immer weiter zugenommen hat, deutlich reduziert und gleichzeitig die Flexibilität der Hochschulen beim Einsatz der Ressourcen zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erhöht werden.


Verantwortlich für die Redaktion: Mathias Küffner

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