Änderung der Mitteilungsverordnung
Kurz zusammengefasst: Was ändert sich ab dem 1. Januar 2024?
Für meldepflichtige Zahlungen an Privatpersonen, müssen wir ab 01.01.2024 dem Landesamt für Finanzen neben den bisherigen Daten wie Name und Anschrift, zusätzlich die 11-stellige Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum der Zahlungsempfänger mitteilen. Nur so können wir die Datenweitergabe an die Finanzbehörden umsetzen, wie es die Mitteilungsverordnung vorschreibt.
Im Detail
Mit der umfassenden Änderung der Mitteilungsverordnung zum 1. Januar 2025 ist es notwendig, dass wir die Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenweitergabe auch an der Universität Bayreuth grundsätzlich neu aufstellen.
Die Änderungen müssen ab dem 01.01.2024 umgesetzt und wirksam sein, da ab dem Kalenderjahr 2024 anfallende Daten unter die Änderung der Mitteilungsverordnung 2025 fallen.
Auf dieser Seite versuchen wir alle Informationen zusammenzustellen und den Umfang der verarbeiteten Daten sowie die Datenflüsse darzustellen.
Dies dient einerseits der Transparenz, wie sie im Rahmen des Datenschutzes erforderlich ist, und andererseits allgemein Ihrer Information als Mitglieder der Universität Bayreuth und darüber hinaus allen Personen, die im Kontakt mit der Universität Bayreuth stehen.
Die aktuellsten Informationen werden stets im Intranet hinterlegt. Eine gesonderte Mitteilung bei Änderungen erfolgt nicht.